Mit dem „Amen“ der Gemeinde zum (mit „Durch ihn und mit ihm…“ abgeschlossenen) Hochgebet, macht sich die Gemeinde das durch den Vorsteher im Namen der Gemeinde laut gebetete „Hoch-Gebet“ zu eigen und ratifiziert es gleichsam. Sie setzt quasi ihre Unterschrift unter den von Gott angebotenen und gefeierten Bund. Es ist daher für den sinnvollen Messvollzug unbedingt nötig, dass diese „Amen“ von allen Mitfeiernden gemeinsam bekannt wird. Eine Ausgestaltung, z. B. gesungen, ist auch möglich und sinnvoll.
Das „Amen“ ist kein totes „Soll sein…“, sondern ein ganz aktives „Ja, ich bin bereit, Du kannst mit mir rechnen!“ Das Bedeutungsspektrum der sprachliche Wurzel des hebr. „am’n“ ist groß, von „treu, gewissenhaft, zuverlässig sein, über vertrauen standhalten sich festmachen, bleiben stützen“ bis zum wunderbaren Bild, das all diese Bedeutungen birgt: „Ein Kind auf den Armen tragen“ -> mein Leben festmachen mit einem Amen an Gott, der mich auf seinen Armen trägt wie ein Kind…