Das gottesdienstliche Geschehen ist ein Ort, an dem Gemeinde sichtbar wird: An dem sich die verschiedenen Gaben des Heiligen Geistes entfalten können und ich selbst mein Talent entdecken kann. Alle Christen sind zur tätigen Teilnahme bei liturgischen Feiern gerufen.
Das bedeutet, dass ich als Mitfeiernde/r nicht Zuschauer/in eines heiligen Geschehens bin, sondern aktiver Teil dieses Rituals. Ich bin frei diese Einladung anzunehmen und mitzufeiern, mitzubeten und mitzusingen, kann aber auch tiefer in dieses liturgische Geschehen einsteigen und vorne am Altar mitwirken.
Im betenden und singenden Volk Gottes ist Christus gegenwärtig. Es ist die „heilige Gemeinde Gottes“, eine „königliche Priesterschaft“. Aus dem Volk heraus gilt es, verschiedenste Dienste für die Gemeinde zu übernehmen, die auf möglichst viele Mitwirkende aufgeteilt werden sollen; ein Dienst ist der des Vorstehers, bei der Messe: des Priesters – aber eben nur ein Dienst unter vielen! Da die Messe von der Grundidee eine Gemeinschaftsfeier ist (II. Vat. Lit 27), ist eine „One-Man-Show“ durch den Priester liturgisch zutiefst widersinnig.
Zur Grundgestaltung der Messe gehören: Priester – Lektor/in – Kantor/in. Darüber hinaus soll sich die „Tätige Teilnahme der Gläubigen“ (II. Vat. Lit 14) in verschiedensten anderen Diensten manifestieren (Vorbereitung, Ministrieren, Chor, Diakon, Kollekte, Kommunionspender/in, Sprecher für Erklärungen oder verschiedene Texte usw.). „Bei den liturgischen Feiern soll jeder … in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (II. Vat., Lit 28)



